Hausratversicherungen werden in dem Artikel erläutertUnfälle oder Schäden im Haushalt können schnell passieren und führen nicht selten zu verheerenden Verlusten, sowohl emotional als auch finanziell. Während der emotionale Schaden meist nicht wiedergutzumachen ist, kann zumindest der finanzielle bzw. Sachschaden mithilfe einer Hausratsversicherung gemildert werden. Diese Versicherung übernimmt Schäden an Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenständen, die im Haushalt zu finden sind (der sogenannte Hausrat) und welche durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus verursacht wurden. Im Rahmen der Versicherung besteht jedoch nicht die Möglichkeit, einzelne der Gefahren zu versichern, sondern nur die Möglichkeit einer Kombination der versicherten Gefahren. Da es sich bei der Hausratsversicherung um eine Neuwertversicherung handelt, hat der Versicherungsteilnehmer in diesen Gefahrenfällen dann aber die Möglichkeit, gleichwertige Neuware zu beschaffen.

Die zu versichernden Gefahren, die im Rahmen der Hausratsversicherung existieren, lassen sich in weitere Unterkategorien, die in den Versicherungsschutz fallen, unterteilen. So zählt zu der Gefahr Feuer zum einen der klassische Brand, zum anderen aber auch der Blitzschlag, der unmittelbar auf die versicherten Dinge auftreffen muss, die Explosion, verursacht durch das Ausdehnen von Gasen oder Dämpfen, die Implosion, also die durch inneren Unterdruck erzeugte Zerstörung eines Hohlkörpers sowie der Anprall oder der Absturz eines Flugzeuges bzw. Luftfahrzeuges auf den Hausrat (Haus oder Wohnung).

Frost-, Bruch- und Sturmschäden

Zu den Leitungswassergefahren wiederum zählen nur jene Schäden, die durch Frost- oder sonstige Bruchschäden verursacht werden. Hierbei gibt es jedoch keine genaue Definition. Zu den Gefahren Sturm und Hagel zählt, wie der Name bereits sagt, Schäden verursacht durch Stürme und Hagel, wobei der Sturm hier mindestens eine Windstärke von 8 Beaufort aufweisen muss. Bei Hagelkörner gibt es jedoch keine exakte Definition, beispielsweise die Größe der Hagelkörner, und so sind sämtliche Hagelschäden durch den Versicherungsschutz abgedeckt.

Einbruchdiebstahl & Raub

Der Einbruchdiebstahl wiederum teilt sich auf in Einbruchdiebstahl und Raub. Der Unterschied hierbei ist, dass bei Einbruchdiebstahl in ein Gebäude oder eine Wohnung eingebrochen bzw. eingedrungen wird, während beim Raub die Gewaltanwendung- oder Androhung im Zentrum steht, mithilfe derer versicherte Gegenstände entwendet werden. Vandalismus wiederum kennzeichnet sich durch die vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung versicherten Hausrates. Tritt eine oder mehrere dieser Gefahren ein und es kommt zu einer Schädigung des Hausrates, übernimmt die Hausratsversicherung im Zuge des Versicherungsschutzes unterschiedliche Kosten. Zu diesen zählen zum einen etwaige Aufräumungskosten, unter die Kosten für das Aufräumen, die Entsorgung und auch den Abtransport des versicherten Hausrates fallen.

Bewegungs- und Schutzkosten

Ebenfalls übernommen werden Bewegungs- und Schutzkosten, das heißt jene Kosten, die durch das Bewegen von bestimmten Sachen oder Gegenständen, das zum Zwecke der Wiederbeschaffung versicherter Dinge getätigt werden muss, entstehen. Weitere Kosten, die von der Hausratsversicherung übernommen werden, sind ferner Transport- und Lagerkosten, die beispielsweise aufkommen, wenn der versicherte Hausrat aus einer unbewohnbaren Wohnung abtransportiert und in Sicherheit gebracht werden muss. Auch Schlossänderungskosten, wenn im Zuge eines Versicherungsfalles der Verlust der Schlüssel zu vermelden ist, oder Bewachungskosten, wenn die versicherte Wohnung nicht mehr bewohnbar ist und die Schlösser nicht mehr schließen bzw. funktionieren, fallen in den Bereich der Hausratsversicherung. Genauso außerdem Kosten wie Reparaturkosten für Gebäudeschäden, die innerhalb der Wohnung beispielsweise durch Vandalismus, aber auch durch Einbruch entstehen, und für Nässeschäden.

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