Artikel klärt die KFZ-HaftpflichtversicherungIm Gegensatz zu der Fülle an freiwilligen Versicherungen, aus denen der gewillte Bürger in Deutschland auswählen und welche er freiwillig abschließen kann, zählt die KFZ-Haftpflichtversicherung zu den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen. Jeder Führer eines zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuges hat in Deutschland somit die Pflicht, solch eine Versicherung abzuschließen.

Aufgaben der KFZ-Haftpflichtversicherung

Die KFZ-Haftpflichtversicherung dient hierbei hauptsächlich der Abdeckung von Schadensersatzansprüchen von Dritten, die durch das Kraftfahrzeug des Versicherten geschädigt wurden. Hierbei werden unterschiedliche Schadensarten berücksichtigt, so zum Beispiel Personenschäden, also bei durch den Versicherten verursachten Unfällen, bei denen eine Person verletzt wird. Die Versicherung trägt hier die Heilungskosten oder, im Extremfall, die Rente bei Invalidität. Ebenfalls kommt die Versicherung bei Sachschäden zum Greifen, also falls bei einem Unfall beispielsweise ein anderes Fahrzeug, aber auch öffentliche Güter wie eine Leitplanke oder ein Straßenschild, beschädigt werden. In diesen Bereich gehört wiederum auch der Vermögensschaden, also jener Schaden, der infolge eines Sachschadens entsteht. Des Weiteren abgedeckt durch die KFZ-Haftpflichtversicherung sind immaterielle Schäden, zu denen zum Beispiel Schmerzensgeld, bzw. Schmerzensgeldansprüche zählen. Diese immateriellen Schäden sind nicht selten im Straßenverkehr und stellen damit auch eine wichtige Berechtigung für eine Versicherung dar.

Unterschiede zwischen KFZ-Haftpflichtversicherungen

Erwirbt oder erhält man also ein zulassungspflichtiges Fahrzeug und kommt folglich in die Pflicht, eine KFZ-Haftpflichtversicherung abzuschließen, ist es nun entscheidend, welchen Typ von Versicherung der Fahrzeughalter abschließen möchte. Es gibt keineswegs eine einheitliche Versicherung, die gesetzlich vorgeschrieben von jedem Versicherten abgeschlossen werden müsste. Vielmehr variieren die KFZ-Haftpflichtversicherungen in Preis oder Leistungen und werden entsprechend der persönlichen Situation des Versicherten berechnet und abgeschlossen. Entscheidend ist hierbei die jeweilige Risikoeinschätzung des jeweiligen Versicherungsteilnehmers, die durch bestimmte Faktoren ermittelt wird.
Zum einen ist zum Beispiel hier das Alter des KFZ-Führers entscheidend. Je jünger desto unerfahrener und damit unroutinierter im Straßenverkehr, was folglich eine andere Prämie als für Fahrer mit langjähriger Fahrpraxis nötig macht. In diesem Zusammenhang wird auch der Zeitpunkt der Ausstellung der Fahrerlaubnis gesehen. Ebenfalls wichtig zur Ermittlung der Versicherungsprämie sind ferner das Alter des Fahrzeuges bzw. der Wert dessen bei Zulassung durch den Versicherungsteilnehmer. Je älter ein Auto desto höher die Prämie, da die Wahrscheinlichkeit von Schäden oder Mängeln steigt. Außerdem entscheidend ist der Abstellplatz des Fahrzeuges, der Beruf des Fahrers bzw. Versicherungsteilnehmers, da Personen des öffentlichen Dienstes beispielsweise andere Tarifgruppen haben als andere, und die jährliche Fahrleistung. Handelt es sich bei dem Versicherungsteilnehmer um einen Vielfahrer, bei welchem die Möglichkeit von Schäden aber auch von Unfällen höher ist als bei einem Wenigfahrer, so steigt die Prämie bzw. verändert sich die Tarifgruppe entsprechend.
Des Weiteren ist die Prämie noch abhängig von der Einschränkung oder eben nicht Einschränkung auf bestimmte Fahrer, da mehrere Fahrer sicherlich das Unfallrisiko steigern. Ebenfalls gefährdeter sind ältere Personen im Straßenverkehr, was bezüglich der Versicherung zur Begrenzung auf ein Höchstalter in Abhängigkeit vom Geschlecht führt. Auch die im Haushalt lebenden Kinder, sowie etwaige Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg können sich auf die Berechnung der Versicherungsprämie niederschlagen.
Des Weiteren wird zur Berechnung der Prämie noch eine Klassifizierung in Typen, also unterschiedliche Eigenheiten bestimmter Fahrzeugmodelle und in Regionen, also die Schadenshäufigkeiten in bestimmten Gebieten, herangezogen.

Quelle des Bildes: Jürgen Effner – Fotolia

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